Rechtliches

Haftung

Der Bibliotheksausweis wird bei jedem Medienbezug verlangt. Die Medien müssen sorgfältig behandelt werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Medien müssen fristgerecht zurückgebracht werden. Die Kundin, der Kunde sind zu schonendem Umgang mit dem Bibliothekseigentum verpflichtet.

Bei Beschädigung oder Verlust von Medien ist Schadenersatz zu leisten. Schäden dürfen nicht selbst repariert werden.

Bei Verlust von Medien sind der volle Preis und Bearbeitungskosten von Fr. 10.– zu bezahlen.

Die Haftung des VKB wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung für Schäden durch ausgeliehene Ton-, Bild- und Datenträger ausgeschlossen.

Wer die Bestimmungen des VKB nicht beachtet oder sich ungebührlich verhält, kann vorübergehend oder gänzlich von der Benutzung ausgeschlossen werden.



Internet-Bestimmungen

Die Benutzung der PC-Arbeitsplätze ist gratis; die maximale Nutzungsdauer beträgt 1 Stunde.

Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, das Internet rechtlich korrekt zu nutzen.

Es wird auf die im Schweizerischen Strafgesetzbuch behandelten Tatbestände verwiesen (u.a. Art. 143 Unbefugte Datenbeschaffung, Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem, Art. 144 Sachbeschädigung, Art. 144 Datenbeschädigung, Art. 197 Pornographie). Missbrauch wird mit Ausschluss bestraft. Die Bibliotheksleitung behält sich weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen vor.